Aktuell

Neue Regeln ab 4. April 2022


Wegfall der 3G Regel für ambulante Patienten im Alb-Donau Klinikum

Ab dem 4. April können ambulante Patienten des Alb-Donau Klinikums wieder ohne einen Nachweis einer Impfung, einer durchgemachten Infektion oder eines negativen Testergebnisses gegen SARS-CoV-2 ihre Termine wahrnehmen.

Weiter erforderlich ist das Tragen einer FFP2 Maske. Zum Schutz von Patienten und Personal wird an der Zugangskontrolle bis auf weiteres die Körpertemperatur kontrolliert und ggf. ein Schnelltest veranlasst.

FFP 2 Maskenpflicht gilt in den drei Gesundheitszentren weiterhin – Wegfall der 3G Regel in den Restaurants und Fitnessstudios

Die FFP 2 Maskenpflicht in den Gesundheitszentren Blaubeuren, Ehingen und Langenau gilt auch weiterhin. Dies hat auch Auswirkungen auf die Besucher der Cafés und Restaurants sowie der Fitness- und Gesund­heitsstudios. Sie alle brauchen für den Zugang weiterhin eine FFP 2 Maske, müssen aber ab Sonntag keinen 3G Nachweis mehr vorlegen.

Besucher der Restaurants können die Maske am Sitzplatz ablegen. Kunden und Patienten der Fitnessstudios mags im Gesundheitszentrum Blaubeuren und S 29 im Gesundheits­zentrum Ehingen können im Studio auf das Tragen einer Maske verzichten. Die Kunden und Patienten im Fitnessstudio Cardio Plus im Gesundheitszentrum Langenau müssen die Maske mit Rücksicht auf die gefährdeten Patienten mit Komplextherapien in der Umkleide und im Schwimmbad tragen, können sie aber für das Training abnehmen.

FFP 2 Maskenpflicht für öffentliche Veranstaltungen

Für öffentliche Veranstaltungen in den Gesundheitszentren (z.B. den am 5. April stattfindenden Infoabend zur Adipositas Behandlung oder künftig Geburtshilfeinfoabende) gilt die Pflicht zum Tragen einer FFP 2 Maske auch am Platz.